Das Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland

Mit dem Cannabisgesetz (in kurz CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen geregelt.

Das sogenannte Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften. Sie finden eine immer aktuelle Version auf der Seite des bundesgesundheitsministerium.de unter
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html

Im Norden gibt's nicht nur atemberaubende Natur, sondern auch die Möglichkeit, das Ganze mit einem Hauch von Cannabis zu intensivieren! — K aus H