Das Cannabisgesetz (CanG) in Deutschland

Mit dem Cannabisgesetz (in kurz CanG) wird der private Eigenanbau durch Erwachsene zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau von Cannabis in Anbauvereinigungen geregelt.

Das sogenannte Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften. Sie finden eine immer aktuelle Version auf der Seite des bundesgesundheitsministerium.de unter
- https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html

Inmitten der unendlichen Weiten des Nordens offenbart sich die unverfälschte Pracht der Natur, durchdrungen von der subtilen Note des Cannabis, die den Geist erhebt und die Sinne erweitert. — K aus H